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Honorare

Die in unserer Praxis zur Berechnung kommenden Behandlungskosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) von 1985/Euro-Ausgabe 2002.

Der Satz liegt bei  80 € pro Stunde und wird nach Zeitaufwand abgerechnet. 

In besonderen, aufwändigen Fällen kann ein Zuschlag erhoben werden.


Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung müssen die Kosten in voller Höhe selbst tragen. Gerade bei chronischen Krankheiten versagen häufig alle konventionellen Behandlungsmethoden. Deshalb sollten sich die großartigen Möglichkeiten der Naturheilkunde durch Heilpraktiker und der sogenannten Schulmedizin gegenseitig ergänzen und unterstützen.

Neben den Empfehlungen der GebüH versuchen wir bei der Rechnungstellung auch die jeweiligen Erstattungssätze der einzelnen privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfestellen zu berücksichtigen. Wegen unterschiedlicher Beurteilung der naturheilkundlichen Diagnose- und Therapieverfahren z.B. in Bezug auf die allgemeine wissenschaftliche Anerkennung oder das infrage stellen der Kombination einzelner Leistungen zu Behandlungen bestimmter Krankheiten kommt es gelegentlich zu Rückfragen und evtl. Kürzungen der Leistungserstattung. 

Wie wäre es mal mit einem Gutschein als Geschenkidee?

 

ProVita Naturheilpraxis | Südendstrasse 10 76137 Karlsruhe Tel. 0171 43 12 634 | info@provita-praxis.de